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   BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51   

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https://dejure.org/1953,350
BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51 (https://dejure.org/1953,350)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1953 - 2 StR 622/51 (https://dejure.org/1953,350)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1953 - 2 StR 622/51 (https://dejure.org/1953,350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 212
  • NJW 1953, 1310
  • NJW 1953, 1311
  • MDR 1953, 566
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1951 - 1 StR 61/50
    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51
    Der Sinn der Neufassung des § 174 StGB ist es gerade, derartige Unterordnungsverhältnisse von geschlechtlichen Beweggründen und Beziehungen freizuhalten (RGSt 77, 311; BGHSt 1, 71).

    Der Angeklagte hat ferner den Knaben zur Unzucht missbraucht, wie die Strafkammer zutreffend angenommen hat (BGHSt 1, 71).

  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51
    Solange ein jugendlicher Zeuge keine besonderen Eigentümlichkeiten aufweist, deren Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Zeugen der Tatrichter ohne die Hilfe eines Sachverständigen zu beurteilen ausserstande ist, verletzt der Tatrichter seine Pflicht nicht, wenn er in solchen Fällen die Vernehmung eines Sachverständigen ablehnt (BGHSt 3, 52).
  • RG, 04.02.1944 - 1 D 405/43

    Ob ein Minderjähriger "zu seiner Erziehung, Ausbildung, Aufsicht oder Betreuung"

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51
    Der Sinn der Neufassung des § 174 StGB ist es gerade, derartige Unterordnungsverhältnisse von geschlechtlichen Beweggründen und Beziehungen freizuhalten (RGSt 77, 311; BGHSt 1, 71).
  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51

    Weitergeltung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen -

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51
    Das reicht zur Erfüllung des Tatbestandes aus (BGHSt 1, 80, 293).
  • RG, 03.12.1917 - I 405/17

    Hat der Geistliche, insbesondere in Elsaß-Lothringen, den Besuchern der

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51
    In der Rechtsprechung zur früheren Fassung des § 174 StGB war das Verhältnis eines Schülers oder Zöglings gegenüber einem Geistlichen auch dann angenommen, wenn es sich nicht um den Konfirmandenunterricht handelte, sondern um die Teilnahme an einer freiwilligen allgemeinen Christenlehre (RGSt 11, 271; 52, 73).
  • RG, 17.11.1884 - 2571/84

    Kann die Stellung eines Pfarrers gegenüber einem seine Christenlehre besuchenden

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51
    In der Rechtsprechung zur früheren Fassung des § 174 StGB war das Verhältnis eines Schülers oder Zöglings gegenüber einem Geistlichen auch dann angenommen, wenn es sich nicht um den Konfirmandenunterricht handelte, sondern um die Teilnahme an einer freiwilligen allgemeinen Christenlehre (RGSt 11, 271; 52, 73).
  • LG Saarbrücken, 05.11.2020 - 3 KLs 13/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Obhutsverhältnis zwischen Jugendlichen

    Diese Tätigkeit brachte kraft des Ansehens und Einflusses des Angeklagten eine geistige und sittliche Unterordnung der Teilnehmer mit sich und schuf dadurch ein Autoritätsverhältnis für den Angeklagten (vgl. so schon BGH, Urt. v. 5.5.1952 - 2 StR 622/51, NJW 1951, 1311).
  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    In einem Fall der vorliegenden Art muß sich ein Betreuungsverhältnis entwickelt haben, das deutlich über die allgemeinen Beziehungen eines Pfarrers zu den Mitgliedern seiner Kirchengemeinde hinausgeht (BGHSt 4, 212, 213 [BGH 05.05.1953 - 2 StR 622/51]/214).
  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94

    Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des

    Ein die Anforderungen des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllendes Anvertrautsein zur Betreuung in der Lebensführung setzt jedoch, wie auch die übrigen Tatbestandsalternativen der Erziehung und der Ausbildung, ein den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich erfassendes Abhängigkeitsverhältnis des Jugendlichen zu dem Betreuer im Sinne einer Unter- und Überordnung voraus (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 4, 212 f.; 21, 196, 200 f.; 33, 341, 344).
  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 74/62
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  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 99/55

    Rechtsmittel

    Daß für die Jungen keine Pflicht zur Teilnahme bestand, ist ohne Belang (BGHSt 4, 212).
  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55

    Rechtsmittel

    Die Rechtsansicht des Landgerichts, dem Angeklagten sei sowohl als Dienstherrn wie auch als Religionslehrer in der Berufsschule die Aufsicht und Betreuung der damals 14-16jährigen Hilde Liebl (jetzt Frau Scholler) anvertraut gewesen, wird von den Feststellungen getragen und entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGHSt 1, 55; 4, 212 f [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]).
  • BGH, 21.10.1969 - 1 StR 328/69

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Verminderung der Zurechnungsfähigkeit bei

    Es wurde also von dem Überfallenen ein Widerstand erwartet, der unmöglich gemacht werden sollte (BGHSt 4, 212).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Anforderungen

    Zutreffend läßt es sich - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend in seiner Rechtsmeinung weder dadurch beirren, daß die Mädchen sich nicht durch ihre Eltern oder sonst erziehungsberechtigte Personen, sondern selbst zu den Vorträgen oder Tagungen angemeldet hatten (BGHSt 1, 292; BGH Urt. vom 20. Juli 1960 - 2 StR 295/60 - und vom 29. Mai 1959 - 4 StR 88/59 -), die Anmeldung sie nicht zur Teilnahme verpflichtete (BGH LM § 175 a Ziff. 2 Nr. 1; BGHSt 17, 191, 193) [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62] und die Unterweisungen nur einzelne Wissens- und Ausbildungszweige betrafen (BGHSt 4, 212), noch auch durch die kurze Dauer der Tagungen (BGH NJW 1955, 1934 Nr. 23) noch ferner dadurch, daß der Angeklagte - im Falle Vollkommer - als Gastlehrer nur neben dem Leiter der Veranstaltung tätig war (BGHSt 13, 352, 355) [BGH 24.11.1959 - 5 StR 518/59].
  • BGH, 28.01.1954 - 4 StR 722/53

    Rechtsmittel

    Daraus und aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe ist die Feststellung zu entnehmen, dass der Zeuge B. durch seine Eltern dem Beschwerdeführer zur Ausbildung anvertraut war, dass zwischen Lehrer und Schüler ein Autoritätsverhältnis bestand (BGH NJW 1953, 1311) und dass dem Angeklagten das jugendliche Alter des Jungen bekannt war.
  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 466/58

    Rechtsmittel

    Die Feststellungen ergeben, daß der Angeklagte sich zu diesem nicht lange zuvor aus seiner Schule entlassenen Mädchen, das von der Pflegemutter veranlaßt worden war, bei ihm Privatstunden zu nehmen, in einem Autoritäts- und Überordnungsverhältnis befand, wie es § 174 Nr. 1 StGB voraussetzt (vgl. BGHSt 4, 212, 214) [BGH 05.05.1953 - 2 StR 622/51].
  • BGH, 10.12.1953 - 3 StR 565/53
  • BGH, 21.12.1965 - 1 StR 553/65

    Formelhafte Begründung eines Schuldspruchs durch Hinweis auf eine Entscheidung

  • BGH, 29.05.1959 - 4 StR 88/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1956 - 1 StR 142/56

    Rechtsmittel

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